1. Veranstalter
Der Wettbewerb wird von der IG Wiege der Schweiz durchgeführt («Veranstalter»).
Instagram und Facebook stehen in keiner Verbindung zu diesem Wettbewerb und sind weder Sponsor noch Veranstalter. Der Wettbewerb wird in keiner Weise von Instagram oder Facebook gesponsert, unterstützt, verwaltet oder mit ihnen verbunden.
Allfällige Preis- und Leistungspartner stellen einzelne Preise zur Verfügung, sind jedoch nicht Veranstalter des Wettbewerbs.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz.
Mitarbeitende der IG Wiege der Schweiz, der direkt beteiligten Projekt- und Umsetzungspartner sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Teilnahme, Ablauf und Wettbewerbsdauer
Die Teilnahme erfolgt innerhalb der Wettbewerbsdauer, indem die teilnehmende Person:
- einen eigenen Moment entlang des Waldstätterwegs Route 98 oder des Wegs der Schweiz Route 99 auf Instagram oder Facebook teilt, zum Beispiel als Foto, Reel, Beitrag oder Story und verwenden Sie den Hashtag #WaldstätterChallenge.
- @wiegederschweiz direkt im Beitrag oder in der Story markiert und/oder den Account in der Bildbeschreibung erwähnt beziehungsweise auf Facebook «Wiege der Schweiz» erwähnt,
- dem Account @wiegederschweiz beziehungsweise «Wiege der Schweiz» folgt,
- dem Veranstalter nach dem Posten eine Direktnachricht mit einem Screenshot oder Link zum Beitrag sendet, damit die Teilnahme sicher zugeordnet werden kann.
Damit eine Teilnahme berücksichtigt werden kann, muss der Beitrag für den Veranstalter sichtbar und per Direktnachricht nachgewiesen sein. Bei privaten Profilen oder nicht mehr sichtbaren Storys kann die Teilnahme nur berücksichtigt werden, wenn der Beitrag rechtzeitig per Direktnachricht mit Screenshot oder Link nachgewiesen wird.
Die Wettbewerbsdauer läuft vom 1. Juni 2026 bis 25. Oktober 2026, 23:59 Uhr.
Die Umrundung des Vierwaldstättersees kann in Etappen erfolgen. Es geht nicht um sportliche Leistung oder Geschwindigkeit, sondern um das Erlebnis, das Entdecken der Route und das Teilen persönlicher Eindrücke.
Damit eine Teilnahme berücksichtigt werden kann, muss der Beitrag für den Veranstalter sichtbar sein. Bei privaten Profilen oder nicht mehr sichtbaren Storys kann die Teilnahme nur berücksichtigt werden, wenn der Beitrag rechtzeitig per Direktnachricht oder Screenshot nachgewiesen wird.
Pro Person ist grundsätzlich eine Teilnahme pro Monatsverlosung möglich. Mehrere Beiträge sind willkommen, erhöhen die Gewinnchance jedoch nicht automatisch. Mehrfachgewinne, automatisierte Teilnahmen, Fake-Profile oder missbräuchliche Teilnahmen können ausgeschlossen werden.
4. Gewinn, Auswahl und Gewinnerermittlung
Unter allen gültigen Teilnahmen werden während der Wettbewerbsdauer monatlich Preise verlost. Die Preise stammen aus der Region «Wiege der Schweiz» und umfassen Genuss-, Aktivitäts- und Erlebnisangebote.
Vorgesehene Monatsverlosungen:
Juni 2026
4 × 2 Kulinarik-Tour-Gutscheine Wiege der Schweiz (Halbtaxpreis)
Juli 2026
4 × 2 SOB Packages «Erlebnis Weg der Schweiz» (Halbtaxpreis)
4 × 1 Wertgutschein Seemeile Buochs-Ennetbürgen
August 2026
6 × 2 Wandertageskarten Bergbahn Klewenalp
September 2026
10 × 1 Wertgutschein Schwizhisli Bauen
5 × 2 UriTicket (Halbtaxpreis)
Oktober 2026
4 × 2 Brunch-Gutscheine Waldstätterhof
Die Auswahl der Gewinner:innen erfolgt durch den Veranstalter unter allen gültigen Teilnahmen des jeweiligen Monats. Die Ziehung erfolgt jeweils nach Monatsende, spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen.
Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, Preise durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen, falls einzelne Preise nicht verfügbar sein sollten.
5. Anforderungen an Beiträge und Inhalte
Die eingereichten oder veröffentlichten Inhalte müssen von der teilnehmenden Person selbst erstellt worden sein oder die teilnehmende Person muss über die nötigen Rechte daran verfügen.
Beiträge dürfen keine rechtswidrigen, ehrverletzenden, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, obszönen oder anderweitig unangemessenen Inhalte enthalten.
Sind andere Personen auf Fotos oder Videos erkennbar, muss die teilnehmende Person sicherstellen, dass diese mit der Veröffentlichung und einer allfälligen Weiterverwendung im Rahmen der Challenge einverstanden sind.
Der Veranstalter kann Beiträge ohne Angabe von Gründen vom Wettbewerb ausschliessen, insbesondere wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen, Rechte Dritter oder geltendes Recht verstossen.
6. Bildrechte und Nutzung
Mit der Teilnahme erklärt sich die teilnehmende Person damit einverstanden, dass der Veranstalter den eingereichten oder markierten Beitrag im Zusammenhang mit der Waldstätterweg Challenge verwenden darf, insbesondere für Kommunikation auf Website, Social Media, Newsletter, Medienarbeit oder Rückblicke zur Challenge.
Die Nutzung erfolgt ausschliesslich im Zusammenhang mit der Waldstätterweg Challenge, dem Waldstätterweg, dem Weg der Schweiz und der Erlebnisregion Wiege der Schweiz.
Die teilnehmende Person bleibt Urheber:in ihrer Inhalte. Eine kommerzielle Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne separate Zustimmung.
7. Benachrichtigung der Gewinner:innen
Die Gewinner:innen werden per Direktnachricht über Instagram oder Facebook und/oder per E-Mail benachrichtigt, sofern eine E-Mail-Adresse vorliegt.
Antwortet eine gewinnende Person nicht innerhalb von 10 Tagen nach Benachrichtigung, kann der Gewinn verfallen und eine Ersatzperson bestimmt werden.
Für die Zustellung oder Organisation des Gewinns können Name, Adresse, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls weitere notwendige Angaben erhoben werden.
8. Datenschutz
Die übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschliesslich zur Durchführung der Waldstätterweg Challenge verwendet, insbesondere zur Prüfung der Teilnahme, Kontaktaufnahme, Gewinnerbenachrichtigung sowie Zustellung oder Organisation des Gewinns.
Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausser soweit dies zur Abwicklung des Gewinns notwendig ist, zum Beispiel an beteiligte Leistungspartner.
Es gilt das Schweizer Datenschutzrecht, insbesondere das Bundesgesetz über den Datenschutz. Das DSG bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, über die Personendaten bearbeitet werden.
9. Änderung und vorzeitige Beendigung
Die IG Wiege der Schweiz behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, sofern dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist.
Dies gilt insbesondere bei technischen Problemen, Missbrauch, Manipulation oder Umständen, welche die ordnungsgemässe Durchführung des Wettbewerbs beeinträchtigen.
10. Rechtsweg und anwendbares Recht
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt Schweizer Recht.